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Das Gedächtnis Ihres Spitals steht in einem fremden Vertrag

Warum Schweizer Spitäler Anwendungen und ihre Intelligenzschicht getrennt beschaffen müssen.

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zVg
88 Prozent der CIOs und CTOs in Schweizer Spitälern berichten, dass höchstens ein Fünftel ihrer KI-Projekte den Betrieb erreicht hat. Die KPMG-Studie Clarity on Healthcare 2026 zeigt den Grund: Die Kontrolle, die ein Spital nachweisen muss, liegt im Vertrag seines Anbieters. Die Lösung ist ein einziger Entscheid des Verwaltungsrats.
VON THOMAS GÖING · LEITER HEALTHCARE PRACTICE · AIA INTELLIGENCE
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haben nur 0 bis 20 Prozent ihrer KI-Projekte in den Betrieb überführtnennen Datenschutz und Regulierung als grösste Hürdebeziehen KI vom Anbieter ihres Kernsystemsan Spitalanleihen sind bis 2032 zu refinanzieren
Quelle: KPMG Clarity on Healthcare 2026, 50 Institutionen, CHF 26 Mrd. Umsatz. Die Digitalisierungsbefunde beruhen auf 8 CIOs und CTOs; 88 Prozent entsprechen 7 von 8.

Drei Zahlen, die einander erklären

Von den CIOs und CTOs, die KPMG befragt hat, berichten 88 Prozent, dass nur 0 bis 20 Prozent ihrer KI-Projekte den Produktivbetrieb erreicht haben. Dieselben 88 Prozent nennen Datenschutz und Regulierung als grösste Hürde. Und dieselben 88 Prozent nennen Standardlösungen ihres Kernsystemanbieters als zentrale Beschaffungsstrategie. Das Budget erhält als Hindernis null Nennungen.
Zusammen gelesen beschreiben die drei Befunde einen einzigen Mechanismus. Ein Spital, das die Verarbeitung seiner klinischen Daten dem Anbieter seines Klinikinformationssystems (KIS) überträgt, verlagert die Kontrolle, die es gegenüber seiner Aufsichtsbehörde nachweisen muss, aus dem eigenen Hoheitsbereich. Zugriffsprotokollierung, Sicherheitsnachweise, Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB: Die Verantwortung bleibt beim Spital, die Mittel zum Nachweis wandern mit dem Produkt. Die Freigabe stockt, und mit ihr das Projekt. Das Gedächtnis der Organisation, die Schicht, die aus den eigenen Daten lernt, steht jetzt im Vertrag des Anbieters.

«Die Skalierungslücke ist ein Architekturproblem, das sich als Umsetzungsproblem zeigt.»

Der Kapitalmarkt schaut hin

Die Branche hat 2025 geliefert: eine EBITDA-Marge von 5,4 Prozent nach einem Fünfjahresdurchschnitt von 3,8 und um 16 Prozent tiefere Z-Spreads auf öffentlichen Spitalanleihen. Vierzehn Spitäler haben 34 Anleihen im Volumen von CHF 4,9 Mrd. ausstehend; CHF 1,8 Mrd. davon werden bis 2032 refinanziert.
Investoren werden eine Kostenstruktur sehen wollen, die die Institution selbst kontrolliert. Wiederkehrende Lizenz- und Verarbeitungsgebühren, deren Preis ein Anbieter festlegt, an den das Spital ein Jahrzehnt lang gebunden ist, arbeiten genau gegen diesen Nachweis.
Der Schweizer Markt zeigt bereits, was ein solches Jahrzehnt kostet. Eine universitäre Spitalgruppe hat CHF 228 Mio. für ein einziges KIS-Programm bis 2032 offengelegt, bei effektiven Softwarekosten rund 25 Prozent über dem ursprünglichen Angebot. Wer die Intelligenzschicht innerhalb desselben Vertragsverhältnisses beschafft, dehnt diese Struktur auf jene Ebene aus, auf der künftige Steuerungsentscheide entstehen.
Die CFOs sind realistisch: 65 Prozent erwarten von KI einen EBIT-Beitrag von höchstens zwei Prozent. Die entscheidende Frage ist deshalb eine andere. Kommt dieser Beitrag als dauerhafter Aufwand mit jährlicher Preisanpassung oder als eigener Vermögenswert, der mit jedem Betriebsjahr wächst?

Der Entscheid

Trennen Sie die Beschaffung der Anwendung von der Beschaffung der Intelligenz. Anwendungen kann man mieten. Ein Diktiersystem, ein Terminplaner, ein Übersetzungsdienst: Das sind Werkzeuge, und Werkzeuge kauft man dort, wo sie am besten sind. Die Schicht, die aus Ihren eigenen Daten lernt, ist das Gedächtnis der Organisation.

«Ein Spital kann seine Anwendungen mieten. Sein Gedächtnis muss es besitzen. Jeder Verwaltungsrat, der in den kommenden zwei Jahren einen KIS-Vertrag unterzeichnet, entscheidet mit derselben Unterschrift, wo seine Intelligenz im nächsten Jahrzehnt angesiedelt ist.»

Den Zeitplan gibt EFAS vor: Die einheitliche Finanzierung tritt am 1. Januar 2028 in Kraft, und die Kantone erhalten Zugang zu ambulanten Leistungs- und Kostendaten. Eine Institution, die diese Daten selbst auswertet, verhandelt auf Augenhöhe; die übrigen verhandeln gegen ein besser informiertes Gegenüber.
WAS AIA INTELLIGENCE BAUT
- Eine souveräne Intelligenzschicht, die im eigenen Rechenzentrum des Spitals läuft, netzwerkisoliert und im Eigentum der Institution.
- Sie liest aus den bestehenden Systemen, KIS, ERP, Labor, PACS, über Standardschnittstellen und lässt sie unverändert. Klinische Daten bleiben in ihren Quellsystemen.
- Was die Schicht lernt, gehört dem Spital: die Modelle, die Struktur, der vollständige Audit-Trail. Es bleibt bei der Institution, über einen KIS-Wechsel hinweg und über das Vertragsende hinaus.
- Jede Empfehlung geht an eine Person mit Entscheidungsbefugnis. Die Nachweiskette läuft durchgängig, und das Spital legt sie der Aufsichtsbehörde selbst vor.
BUILT TO BE OWNED

Der Einstieg

Eine strukturelle Prüfung über 90 Tage: ein Anwendungsfall, ein Entscheid, und die Ausstiegsbedingungen sind im Vertrag festgelegt, bevor die Integration beginnt. Am Tag 90 entscheiden Geschäftsleitung und CFO auf Basis gemessener Ergebnisse. Bei öffentlich-rechtlichen Spitälern bleibt eine Prüfung dieses Umfangs in der Regel unter dem Schwellenwert und kann freihändig vergeben werden.

Drei Fragen für die nächste Verwaltungsratssitzung

  1. Beschaffen wir Anwendung und Intelligenz getrennt oder im selben Vertrag?
  2. Können wir die Nachweiskette der Aufsichtsbehörde heute selbst vorlegen?
  3. Wem gehört die Erkenntnis, die aus unseren Daten entsteht, und ist diese Antwort durch die Architektur gesichert oder nur vertraglich versprochen?
Daten gibt es in jedem Spital. Intelligenz entsteht, sobald jemand sie strukturiert. Die offene Frage ist, in wessen Hoheitsbereich das geschieht.
Quellen und Stand. KPMG AG, Clarity on Healthcare 2026 (50 Institutionen; CFO-Befunde n = 24, CIO- und CTO-Befunde n = 8); Programmkosten und EFAS-Daten aus öffentlichen Quellen. Rechtsstand 24. August 2026. Die Beratung im Einzelfall obliegt der eigenen Rechtsberatung.