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Periodische Anpassung

Erster Teuerungsausgleich bei Hinterlassenen- und Invalidenrente

Wegen der Teuerung werden 2027 die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erhöht. Danach sollen sie gleichzeitig mit den AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden.

Die Anpassung an die Preisentwicklung ist für das BVG-Obligatorium gesetzlich vorgeschrieben.
Die Anpassung an die Preisentwicklung ist für das BVG-Obligatorium gesetzlich vorgeschrieben. Andrey Popov - stock.adobe.com

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Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen mitteilte, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge (BVG) bis zum ordentlichen Rentenalter periodisch an die Preisentwicklung angepasst werden. Eine erste Anpassung erfolgt nach drei Jahren. Danach geschieht dies in der Regel alle zwei Jahre gleichzeitig mit den AHV-Renten.
Für Renten, die seit 2023 ausbezahlt werden, beträgt der Anpassungssatz 2,1 Prozent. Renten, die erstmals am 1. Januar 2026 angepasst wurden, erhöhen sich um 1 Prozent. Für Renten, deren letzte Anpassung am 1. Januar 2025 erfolgte, beträgt die Erhöhung 1,2 Prozent.

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