Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat eine Vorlage zur Begrenzung von Entschädigungen bei Krankenkassen ausgearbeitet. Kernpunkt ist die Einführung einer Obergrenze für die Mitglieder der leitenden Organe der Versicherer. Diese Obergrenze soll sich gemäss dem Gesetzesentwurf am Maximalbetrag der höchsten Lohnklasse in der Bundesverwaltung orientieren.