Diese Anpassung gemäss dem gesetzlichen Mischindex hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Oktober 2026 beschlossen. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1260 auf 1280 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2520 auf 2560 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 530 auf 541 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 1010 auf 1030 Franken.