Die Rente wird so lange ausgezahlt, bis das jüngste Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder bis der Elternteil eine AHV-Rente bezieht. Eltern, die keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben, erhalten zwei Jahre lang eine Überbrückungsrente. Mit 7 zu 4 Stimmen hat die Kommission diese Überbrückungsrente im Witwen- bzw. Witwerfall gebilligt. Der Nationalrat hatte eine Übergangsfrist von drei Jahren befürwortet.