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AHV-Leistungen

Witwen- und Witwerrenten werden angepasst

Die Ständeratskommission unterstützt die Reform der Witwen- und Witwerrenten: Lebenslange Renten sollen weitgehend wegfallen, Unverheiratete mit Kindern neu Anspruch erhalten.

Witwen und Witwer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens 55 Jahre oder älter sind, sollen ihre Renten weiterhin beziehen.
Witwen und Witwer, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens 55 Jahre oder älter sind, sollen ihre Renten weiterhin beziehen. Adobe Stock

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Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern beenden. Die Leistungen der AHV sollen weniger vom Familienstand abhängen. Unverheiratete Paare sollen beim Tod ihres Partners Anspruch auf eine Rente haben.
Die Rente wird so lange ausgezahlt, bis das jüngste Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat oder bis der Elternteil eine AHV-Rente bezieht. Eltern, die keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben, erhalten zwei Jahre lang eine Überbrückungsrente. Mit 7 zu 4 Stimmen hat die Kommission diese Überbrückungsrente im Witwen- bzw. Witwerfall gebilligt. Der Nationalrat hatte eine Übergangsfrist von drei Jahren befürwortet.

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