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AXA-ARAG-Statistik

Arbeitsrecht: Verletzungen der Fürsorgepflicht nehmen zu

Im Jahr 2025 sind die arbeitsrechtlichen Fälle bei der AXA-ARAG im Bereich der Fürsorgepflicht um 36 Prozent gestiegen. Rechtsfälle wegen missbräuchlicher Kündigung nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 26 Prozent zu.

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Das Arbeitsrecht gehört zu den Rechtsgebieten, in dem die Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG mit am meisten Anfragen verzeichnet. merklicht.de - stock.adobe.com

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Das Arbeitsrecht gehört zu den Rechtsgebieten, in dem die Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG mit am meisten Anfragen verzeichnet. 2025 haben arbeitsrechtliche Fälle im Vergleich zum Vorjahr in verschiedenen Bereichen zugenommen. Die grösste Zunahme gab es mit 36 Prozent bei Fällen im Zusammenhang mit Verletzungen der Fürsorgepflicht, wie der Rechtsschutzversicherer am Dienstag mitteilte.
Aktuelle Zahlen der AXA-ARAG zeigen, dass in der Arbeitswelt derzeit ein rauer Wind bläst: Im Bereich der Fürsorgepflicht nahmen die Fälle 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 36 Prozent zu. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber liegt dann vor, wenn er die Gesundheit, die persönliche Integrität oder die berechtigten Interessen seiner Mitarbeitenden nicht ausreichend schützt. Dazu gehört auch der aktive Schutz vor Mobbing. Gemäss der AXA-ARAG Rechtsanwältin Carole Kaufmann Ryan müssen solche Anschuldigungen sorgfältig geprüft werden. «Um einen Konflikt am Arbeitsplatz als Mobbing einzustufen, müssen Beweise für eine wiederholte, systematische, feindliche Ausgrenzung durch eine Gruppe von Arbeitskollegen über einen längeren Zeitraum vorliegen. Gerichtsprozesse dieser Art sind daher aufgrund der Beweislage oft schwierig.»

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