Aktuelle Zahlen der AXA-ARAG zeigen, dass in der Arbeitswelt derzeit ein rauer Wind bläst: Im Bereich der Fürsorgepflicht nahmen die Fälle 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 36 Prozent zu. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber liegt dann vor, wenn er die Gesundheit, die persönliche Integrität oder die berechtigten Interessen seiner Mitarbeitenden nicht ausreichend schützt. Dazu gehört auch der aktive Schutz vor Mobbing. Gemäss der AXA-ARAG Rechtsanwältin Carole Kaufmann Ryan müssen solche Anschuldigungen sorgfältig geprüft werden. «Um einen Konflikt am Arbeitsplatz als Mobbing einzustufen, müssen Beweise für eine wiederholte, systematische, feindliche Ausgrenzung durch eine Gruppe von Arbeitskollegen über einen längeren Zeitraum vorliegen. Gerichtsprozesse dieser Art sind daher aufgrund der Beweislage oft schwierig.»