Höhe der 13. AHV-Rente fällt in bestimmten Fällen geringer aus
Die erste 13. AHV-Rente kommt im Dezember – doch für manche fällt sie tiefer aus als erwartet. Betroffen sind laut BSV unter anderem Personen mit Pensionierung ab 1. Juli und bestimmte Ehepaare.
Mathieu Erb, Vizedirektor des BSV, an der Medienkonferenz vom Dienstag. keystone-sda.ch
Die 13. Renten werden anteilsmässig zu den im Laufe des Jahres ausbezahlten Renten ausbezahlt. Eine Person, die ab dem 1. Juli in den Ruhestand getreten ist, erhält daher eine 13. Rente in Höhe der Hälfte einer Monatsrente, erklärten Vertreter des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag vor der Presse.
Die 13. Rente könnte auch für Ehepaare tiefer ausfallen. Wenn der zweite Ehepartner ebenfalls in den Ruhestand tritt, kommt die für verheiratete Personen geltende Obergrenze zum Tragen, was zu einer Kürzung der 13. Rente führen kann, erklärte der Vizedirektor des BSV, Mathieu Erb.