Höhe der 13. AHV-Rente fällt in bestimmten Fällen geringer aus
Die erste 13. AHV-Rente kommt im Dezember – doch für manche fällt sie tiefer aus als erwartet. Betroffen sind laut BSV unter anderem Personen mit Pensionierung ab 1. Juli und bestimmte Ehepaare.
Mathieu Erb, Vizedirektor des BSV, an der Medienkonferenz vom Dienstag. keystone-sda.ch
Wer ab dem 1. Juli in den Ruhestand getreten ist, erhält eine 13. Rente in Höhe der Hälfte einer Monatsrente, erklärten Vertreter des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) am Dienstag vor der Presse.
Auch für verheiratete Paare könnte die 13. Rente geringer ausfallen. Wenn der zweite Ehepartner ebenfalls in den Ruhestand geht, kommt die für verheiratete Personen geltende Obergrenze zum Tragen, was zu einer Kürzung der 13. Rente führen kann, erklärte der Vizedirektor des BSV, Mathieu Erb.