Für die 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer erhöht
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Das steht fest, nachdem der Nationalrat und der Ständerat die Vorlage in der Schlussabstimmung angenommen haben.
Mit dem Ja des Parlaments wird der Mehrwertsteuer-Normalsatz ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht, und der Hotellerie-Sondersatz steigt um 0,2 Prozentpunkte. Keystone
National- und Ständerat beschliessen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente höhere Mehrwertsteuer.
Der Normalsatz steigt ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte, der reduzierte Satz bleibt unverändert.
Für die Erhöhung ist eine Verfassungsänderung nötig, Volk und Stände müssen noch zustimmen.
Die beiden Kammern hatten lange darüber gestritten, ob zur Finanzierung des «Dreizehnten» bei der AHV nur die Mehrwertsteuer oder ob die Mehrwertsteuer und Lohnabzüge herangezogen werden sollten. Beide Räte bekräftigten am Freitag aber ihre Zustimmung zum Kompromissantrag der Einigungskonferenz.