Der Gebäudeversicherungsindex wird jährlich, basierend auf dem Zürcher Index der Wohnbaupreise (Baukostenindex), festgelegt. Die GVZ passt die Versicherungswerte für alle Gebäude an, wenn sich die Baukosten erheblich ändern und stellt dadurch sicher, dass keine Unterversicherung entsteht, sondern Gebäude entsprechend ihrem Neuwert versichert sind. Als Neuwert gilt der Kostenaufwand, der nach einem versicherten Schadensereignis für den Wiederaufbau eines Gebäudes in gleicher Art, Grösse und Ausbaustandard erforderlich ist. Der Neuwert wird als Versicherungswert in der Gebäudeversicherungspolice ausgewiesen.