Statt bei kleineren Firmen-Pensionskassen sind Arbeitnehmende heute mehrheitlich bei Sammelstiftungen und Gemeinschaftseinrichtungen versichert. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) sieht in der wachsenden Konzentration von Vorsorgeeinrichtungen ein Risiko und mahnt Reformen an.
Bei der PrΓ€sentation ihres Jahresberichts zeigten die Vertreter der OAK BV auf, dass das Aufsichtssystem nach zehn Jahren Strukturreform vor wachsenden Herausforderungen steht: Zwischen 2014 und 2021 hat sich demnach die Anzahl der Vorsorgeeinrichtung von rund 2 000 auf 1 500 reduziert, wΓ€hrend die Bilanzsumme von rund 800 auf rund 1 200 Milliarden Franken gestiegen ist.
Dieser Konzentrationsprozess hat Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen wachsen lassen. Β«Obwohl diese nur 18 Prozent der Vorsorgeeinrichtungen ausmachen, sind 72 Prozent der aktiven Versicherten bei ihnen versichert. Bei diesen stellen sich fΓΌr die obersten Organe grosse Herausforderungen im Bereich Governance und finanzielle StabilitΓ€tΒ», hiess es. Viele dieser Einrichtungen seien zudem von ihrer GrΓΆsse und KomplexitΓ€t her vergleichbar mit grossen Versicherungsgesellschaften, die jedoch viel strenger reguliert seien.
Limitierte Aufsichtsinstrumente
Im Gesetz wurde dieser verΓ€nderten Vorsorgelandschaft laut OAK BV bisher nicht Rechnung getragen. Das BVG gehe grundsΓ€tzlich vom Modell der Firmen-Vorsorgeeinrichtung aus. Die Aufsichtsinstrumente seien im Vergleich zur Banken- und Versicherungsaufsicht, aber auch zur Aufsicht ΓΌber die sozialen Krankenversicherer deutlich limitiert. Zudem erschwere das dezentrale Aufsichtssystem mit regionalen BehΓΆrden, die bezΓΌglich Kompetenzen und Ressourcen teilweise sehr unterschiedlich aufgestellt sind, die notwendige Weiterentwicklung der Aufsicht im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung, so die EinschΓ€tzung der OAK BV.
Der Handlungsspielraum der Oberaufsichtskommission ist nach eigenen Angaben beschrΓ€nkt. Sie kΓΆnne nur bedingt sicherstellen, dass das System der beruflichen Vorsorge als Ganzes sicher und zuverlΓ€ssig funktioniere. Der Stau bei den Reformen des BVG habe dazu gefΓΌhrt, dass auch Anpassungen in der Aufsicht der beruflichen Vorsorge nicht in Angriff genommen worden seien. Es sei nun angezeigt, auch im Aufsichtsbereich die notwendigen Anpassungen voranzutreiben. Das Parlament hat kΓΌrzlich eine ΓberprΓΌfung des Aufsichtssystems in Auftrag gegeben, was die OAK BV sehr begrΓΌsst. (pm/hzi/mig)