Der Bundesrat will nach eigener Aussage mit der Vorlage neuen Herausforderungen durch den Klimawandel und der immer dichteren Besiedlung der Schweiz Rechnung tragen. Das Wasserbaugesetz in seiner jetzigen Form stammt aus dem Jahr 1991.
Der Fokus habe sich seither von der Gefahrenabwehr zum integralen Risikomanagement verschoben, schrieb die Landesregierung im MΓ€rz in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament. Hochwasserrisiken wΓΌrden dabei mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt.
Mehrkosten in der HΓΆhe von 30 Millionen Franken
Schon heute unterstΓΌtzt der Bund die Kantone bei der Instandstellung von Schutzbauten finanziell. Neu soll er gemΓ€ss Entwurf auch einen Teil der Kosten fΓΌr regelmΓ€ssige Unterhaltsarbeiten tragen. In seiner Botschaft schΓ€tzte der Bundesrat die Mehrkosten auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Vorlage wΓΌrden die Subventionen fΓΌr den Schutz vor Naturgefahren und die Revitalisierung auf insgesamt 330 Millionen Franken steigen.
Der Nationalrat wich in einem Punkt vom bundesrΓ€tlichen Entwurf ab. Auf einstimmigen Antrag der Kommission fΓΌr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) votierte er dafΓΌr, dass der Bund die Pflege neu gestalteter GewΓ€sserrΓ€ume jeweils wΓ€hrend fΓΌnf Jahren mitfinanzieren kann.
Umweltminister Albert RΓΆsti wandte vergeblich ein, es gebe keinen Grund, die Finanzierung dem Bund aufzubΓΌrden. Die Bundesmittel fΓΌr Revitalisierungen seien heute schon knapp. (sda/awp/hzi/sec)