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รœberschwemmungen

Nationalrat will Hochwasser-Risikomanagement gesetzlich verankern

Geht es nach dem Willen des Nationalrates, soll sich der Bund finanziell etwas mehr als bis anhin am Hochwasserschutz beteiligen.

Hochwasser wird immer hรคufiger
Hochwasser wird immer hรคufigerKeystone

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Der Bundesrat will nach eigener Aussage mit der Vorlage neuen Herausforderungen durch den Klimawandel und der immer dichteren Besiedlung der Schweiz Rechnung tragen. Das Wasserbaugesetz in seiner jetzigen Form stammt aus dem Jahr 1991.
Der Fokus habe sich seither von der Gefahrenabwehr zum integralen Risikomanagement verschoben, schrieb die Landesregierung im Mรคrz in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament. Hochwasserrisiken wรผrden dabei mit planerischen, organisatorischen, biologischen und technischen Massnahmen begrenzt.

Mehrkosten in der Hรถhe von 30 Millionen Franken

Schon heute unterstรผtzt der Bund die Kantone bei der Instandstellung von Schutzbauten finanziell. Neu soll er gemรคss Entwurf auch einen Teil der Kosten fรผr regelmรคssige Unterhaltsarbeiten tragen. In seiner Botschaft schรคtzte der Bundesrat die Mehrkosten auf 30 Millionen Franken pro Jahr. Mit der Vorlage wรผrden die Subventionen fรผr den Schutz vor Naturgefahren und die Revitalisierung auf insgesamt 330 Millionen Franken steigen.
Der Nationalrat wich in einem Punkt vom bundesrรคtlichen Entwurf ab. Auf einstimmigen Antrag der Kommission fรผr Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) votierte er dafรผr, dass der Bund die Pflege neu gestalteter Gewรคsserrรคume jeweils wรคhrend fรผnf Jahren mitfinanzieren kann.

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Umweltminister Albert Rรถsti wandte vergeblich ein, es gebe keinen Grund, die Finanzierung dem Bund aufzubรผrden. Die Bundesmittel fรผr Revitalisierungen seien heute schon knapp. (sda/awp/hzi/sec)

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