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Gastronomie

Helvetia geht vor Bundesgericht gegen Handelsgerichtsurteil

Nach der Niederlage vor dem Aargauer Handelsgericht im Streit um die Epidemieversicherung fΓΌr einen Gastrobetrieb zieht die Helvetia das Urteil weiter.

Helvetia hat entschieden, gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.
Helvetia hat entschieden, gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen.Keystone

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Helvetia habe entschieden, gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesgericht einzulegen. Dies sagte ein Helvetia-Sprecher heute Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Im Rechtsstreit geht es um die Frage, inwiefern ein Versicherer fΓΌr PandemieschΓ€den bei Firmen aufkommen muss, die Epidemieversicherungen abgeschlossen haben. Das waren vor allem Gastrobetriebe und Firmen aus der Nahrungsmittelindustrie.
Die Versicherungsbranche war bei Ausbruch der Pandemie der Meinung, dass CoronaschΓ€den grundsΓ€tzlich nicht gedeckt seien. Schliesslich enthielten die VertrΓ€ge fΓΌr Pandemien auch Ausschlussklauseln. Die Rechtslage war in den VersicherungsvertrΓ€gen aber nicht so klar geregelt. In Rechtsgutachten etwa stritten sich Experten dazu, und im Nachgang zum ersten Corona-Lockdown unterbreiteten die Versicherer - wie auch die Helvetia - den Kunden mit Epidemieversicherungen ein Vergleichsangebot, das zumindest einen Teil des entstandenen Schadens decken sollte.
Ein Grossteil der GeschΓ€digten nahm das Angebot der Helvetia an. In der Schweiz hΓ€tten ΓΌber 95 Prozent der betroffenen Betriebe dem Vergleich zugestimmt, erklΓ€rte Helvetia Schweiz-Chef Martin Jara in einer Stellungnahme. Die GeldbetrΓ€ge daraus seien sofort ausbezahlt worden.

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CHF 40'000 fΓΌr Ertragsausfall
Einige wenige Kunden lehnten das Angebot aber ab und beschritten den Rechtsweg. So auch die KlΓ€gerin vor dem Aargauer Handelsgericht, die ihren Betrieb, wie andere Restaurants, Kinos, Bars oder LΓ€den auch, auf Anordnung des Bundesrats von Mitte MΓ€rz bis zum 11. Mai 2020 schliessen musste. Sie forderte vor Gericht gestΓΌtzt auf den Versicherungsvertrag 40'000 Franken fΓΌr den im Lockdown entstandenen Ertragsfall und Mehrkosten, die durch die Schliessung entstanden sind. Dabei handle es sich nur um einen Teil des entstandenen Schadens, den die Versicherungsnehmerin mit einer sogenannten Teilklage beim Handelsgericht eingeklagt habe, hatte das Handelsgericht geschrieben. Weitere AnsprΓΌche kΓΆnne sie spΓ€ter noch geltend machen.
Handelsgericht: Pandemie-Ausschluss greift nicht
Das Handelsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass der Pandemie-Ausschluss in VersicherungsvertrΓ€gen "nicht greift". Dieser beruhe auf der Einteilung der WHO von Pandemien in sechs Phasen. Diese Einstufung aus dem Jahr 2005 sei aber ΓΌberholt und nicht mehr massgebend. Vielmehr sollten die Pandemiephasen durch die WHO dynamisch beschrieben werden.
Dagegen wehrt sich nun die Helvetia aus grundsÀtzlichen Überlegungen: "Wir erachten eine Überprüfung des Urteils durch das Bundesgericht als sinnvoll: Die Helvetia und auch die betroffenen Kunden erhalten erst dadurch abschliessend Klarheit über die Wirksamkeit des Ausschlusses", erklÀrte Schweiz-Chef Jara: Rechtssicherheit für Versicherer und ihre Kunden sei auch mit Blick auf die Entwicklung künftiger Versicherungsprodukte wichtig. (awp/hzi/kbo)

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