Wenn zwei das Gleiche tun, ist es – bisher und aus der Sicht der Regulierung – noch nicht ganz dasselbe. Das gilt beispielsweise beim Vertrieb von bestimmten Lebensversicherungen. Hier arbeiten Versicherer unter anderen regulatorischen Rahmenbedingungen als Vertreter von Banken. Dieses Ungleichverhältnis will man ausgleichen: Die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) soll einige Anforderungen des Finanzdienstleistungsgesetzes (Fidleg) auf den Versicherungssektor übertragen. Nach sechsjähriger Vorlaufzeit ist der revidierte Gesetzestext im März durch das Parlament gegangen und im Mai publiziert worden. Wenn kein Referendum ergriffen wird, tritt das Gesetz Anfang Juli 2023 in Kraft.
Prüfen und informieren
«Durch die VAG/AVO Revision sind sowohl Life- (Stichwort qualifizierte Lebensversicherung) wie auch Non-Life-Versicherungen betroffen», sagt Konrad Meier, Lead Insurance Regulatory & Compliance beim Beratungsunternehmen EY. Das VAG betrifft ... Sie möchten gerne weiterlesen? Bitte beachten Sie die folgende Infobox.