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Bundesrat

Ab 2026 gelten neue Tarife und Pauschalen fΓΌr ambulante Leistungen

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Einzelleistungstarifstruktur unter dem Namen Tardoc und die neuen ambulanten Pauschalen genehmigt.

Laut Bundesrat soll sich das neue Modell Β«stetig weiterentwickelnΒ»:Β Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider.
Laut Bundesrat soll sich das neue Modell Β«stetig weiterentwickelnΒ»:Β Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider.Keystone

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Dies bedeutet das Ende des zwanzig Jahre alten Modells Tarmed. FΓΌr Patientinnen und PrΓ€mienzahlende soll sich nicht viel Γ€ndern.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Einzelleistungstarifstruktur namens Tardoc und die neuen ambulanten Pauschalen genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Nach langen Verhandlungen hatten sich die Tarifpartner zuvor auf das neue Gesamttarifsystem geeinigt.
Generell ermΓΆgliche Tardoc eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer als Tarmed und trage den Besonderheiten und BedΓΌrfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung, schrieb der Bundesrat. Die Pauschalen vereinfachten die Rechnungsstellung und begrenzten die Anreize zur ErhΓΆhung der abgerechneten Leistungsmengen.
Der Wechsel des Tarifsystems an sich soll nicht zu einer Kostensteigerung bei den ambulanten Γ€rztlichen Leistungen fΓΌhren. Zu diesem Zweck legte der Bundesrat eine Obergrenze von 4 Prozent fΓΌr die jΓ€hrliche Zunahme der effektiven Gesamtkosten fest. Wird diese Grenze ΓΌberschritten, mΓΌssen die Tarifpartner Korrekturmassnahmen ergreifen.
Die Genehmigung des neuen Tarifmodells ist fΓΌr drei Jahre befristet. Bis dann sollen laut dem Bundesrat Β«die nach der EinfΓΌhrung des neuen Systems noch notwendigen AnpassungenΒ» vorgenommen werden kΓΆnnen. Das neue Modell solle sich Β«stetig weiterentwickelnΒ». (sda/hzi/ps)

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