Innovationsgrad, Pionierarbeit, Kundennutzen und Marktauftritt
Die Bewertung erfolgte nach streng definierten Kriterien wie Innovationsgrad, Pionierarbeit, Kundennutzen und Marktauftritt. Zugelassen waren alle in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein domizilierten Versicherungsgesellschaften, Versicherungsbroker sowie InsurTechs. Einzige Bedingung war: Die eingereichten Produkte oder Dienstleistungen mussten im laufenden Jahr oder im Vorjahr lanciert worden sein.