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Freitagsgespräch

«Es gibt drei Tatbestände, bei denen die Finma Strafanzeige einreichen muss»

Die Finma räumt auf dem Brokermarkt auf. Trotz Zusatzaufwand werde die Bereinigung von Versicherern und Vermittlern begrüsst, sagt Markus Geissbühler.

Andreas Minor

Markus Geissbühler, Abteilungsleiter Aufsicht KMU, Versicherung, Rückversicherung, Vermittler bei der Finanzmarktaufsicht Finma.
Greift durch: Markus Geissbühler, Abteilungsleiter Aufsicht KMU, Versicherung, Rückversicherung, Vermittler bei der Finanzmarktaufsicht Finma. Andreas Minor

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Die Finanzmarktaufsicht Finma hat sich die Broker vorgenommen. Neu muss, wer Versicherungen verkauft, Mindestanforderungen erfüllen und sich registrieren lassen. Haben Sie schon alle schwarzen Schafe aus dem Rennen genommen, Markus Geissbühler?

Die Finma hat bereits sehr viele schwarze Schafe aus dem Markt entfernt. Seit dem 1. Januar 2024 haben wir über 760 unbewilligt Tätige entdeckt und entsprechend interveniert.

Was macht man mit diesen Leuten?

Illegal tätige Beraterinnen, Vermittler und Broker müssen letztlich mit konkreten Massnahmen rechnen, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen – wo nötig auch mit einem Strafverfahren.

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