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Kapitalanlagen

Suva erzielt eine positive Anlagerendite

Im Geschäftsjahr 2023 erreichte die Gesamtperformance der Suva 4,8 Prozent und lag damit über dem Durchschnitt von 3,5 Prozent der letzten zehn Jahre.

Suva
Die Suva war mit ihren Kapitalanlagen im vergangenen Jahr gut unterwegs. Keystone

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Die Entwicklung der Kapitalanlagen war nach Angaben der Suva in erster Linie durch den deutlichen Zinsrückgang im vierten Quartal geprägt, der durch einen weltweit spürbar nachlassenden Inflationsdruck ausgelöst wurde. Die zunehmende Gewissheit, dass der Zinserhöhungszyklus der wichtigsten Zentralbanken an sein Ende gekommen ist, habe zu einer deutlichen Aufwertung der Aktienmärkte geführt.

Aktien als Haupttreiber

Sinkende Zinsen und steigende Aktien, das genaue Gegenteil der Trends von 2022, führten zu positiven Renditen in fast allen Portfolios der Suva. Den grössten Teil zur positiven Performance leisteten die Aktien, insbesondere in Japan, USA und Europa, während Schweizer Aktien deutlich zurückblieben. Daneben konnten die festverzinslichen Anlagen und auch die Immobilien, trotz der weltweiten Abkühlung der Immobilienmärkte infolge der restriktiveren Geldpolitik, einen deutlich positiven Beitrag zum erfreulichen Gesamtergebnis leisten.
Hubert Niggli, Mitglied der Geschäftsleitung der Suva und Leiter des Departements Finanzen und Informatik, sagt: «Das Anlageergebnis liegt deutlich über dem Renditebedarf und stärkt somit die finanzielle Lage der Suva. Über die Verwendung des Jahresergebnisses 2023 im Sinne der Versicherten wird der Suva-Rat im Juni entscheiden.»

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Anlagevermögen steigt

Das Anlagevermögen der Suva stieg im Jahr 2023 von 54,4 auf 55,9 Milliarden Franken. Diese Mittel sind vollumfänglich zweckgebunden. Sie decken die gesetzlich vorgeschriebenen Rückstellungen für die rund 80 000 Renten, für künftige Heilkosten und Taggelder sowie für weitere gesetzliche Versicherungsleistungen aus bereits geschehenen Unfällen und Berufskrankheiten. Für die versicherungstechnischen Risiken und die Anlagerisiken bestehen zudem angemessene Eigenmittel, deren Mindestwert gesetzlich vorgegeben ist. Überschüssige Rückstellungen und Eigenmittel werden an die Versicherten in Form von tieferen Prämien weitergegeben. (pd/hzi/bdw)

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