In der Schweiz sind erste Gerichtsverfahren hängig, in denen geklärt werden soll, ob bei bestimmten Versicherungsprodukten Deckung für Schäden in Zusammenhang mit Covid-19 besteht.
Clemens von Zedtwitz
Covid-19 entzweit Versicherer und Versicherungsnehmer: Im Fokus steht vor allem die Betriebsunterbrechungsversicherung. Keystone
Die Corona-Krise hat einen Graben durch die Gesellschaft gezogen. Es stehen sich nicht nur Befürworter und Skeptiker von Massnahmen gegenüber, Covid-19 entzweit auch Versicherer und Versicherungsnehmer. In den Fokus ist die Betriebsunterbrechungsversicherung gerückt, ein sonst nur wenig beachtetes Versicherungsprodukt. Diese Versicherung soll Betrieben Schutz vor Ertragsausfällen bieten. Als klassisches Sachversicherungsprodukt setzt sie regelmässig das Vorliegen eines Sachschadens im versicherten Betrieb voraus, welcher dann einen Ertragsausfall verursacht. Für Betriebe bestimmter – vor allem lebensmittelverarbeitender – Branchen wie Hotellerie und Gastronomie können auch Hygieneprobleme oder hochansteckende Krankheiten die behördliche Schliessung des jeweiligen Betriebs oder die Vernichtung bereits produzierter Waren zur Folge haben. Entsprechend wurde in einigen Versicherungsprodukten auch dafür Versicherungsschutz gewährt.