Versicherte haben in der beruflichen Vorsorge die MΓΆglichkeit, ihr Altersguthaben in der Pensionskasse mit freiwilligen Einzahlungen aufzustocken. Wie viel eine versicherte Person einzahlen kann, ist als Β«EinkaufspotenzialΒ» im Vorsorgeausweis ausgewiesen. Allerdings mit der EinschrΓ€nkung, dass man nur dann freiwillige Einzahlungen leisten darf, wenn getΓ€tigte VorbezΓΌge in der Vergangenheit, zum Beispiel fΓΌr den Bau eines Eigenheims, wieder eingezahlt wurden.
Freiwillige Einzahlungen kΓΆnnen in der SteuererklΓ€rung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und so unter UmstΓ€nden die Progression brechen. Aus diesem Grund kΓΆnnte es sich auch lohnen, die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse ΓΌber mehrere Jahre gestaffelt vorzunehmen, um auch in mehreren Jahren von dieser Steuerersparnis zu profitieren. Die getΓ€tigten Einzahlungen werden zudem nicht als VermΓΆgen besteuert, und die ZinsertrΓ€ge auf dem Kapital zΓ€hlen nicht zum steuerbaren Einkommen.