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Datendiebstahl

Credit Suisse meldet Diebstahl von Personaldaten

Die Credit Suisse hat ihre Mitarbeitenden ΓΌber einen umfangreichen Diebstahl von Personaldaten bei der Grossbank informiert.

Ein ehemaliger CS-Mitarbeiter in Indien hat zahlreiche Personaldaten der Grossbank entwendet.
Ein ehemaliger CS-Mitarbeiter in Indien hat zahlreiche Personaldaten der Grossbank entwendet.Keystone

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Die Credit Suisse ist von einem umfangreichen Diebstahl von Personaldaten betroffen. Ein frΓΌherer CS-Mitarbeiter hat vor einigen Jahren die Daten von zahlreichen Angestellten auf ein persΓΆnliches GerΓ€t kopiert. Damit habe er gegen die Richtlinien der Bank verstossen, bestΓ€tigte die Bank am Dienstag entsprechende Medienberichte.
Die betroffenen Angestellten sind zu Beginn dieser Woche ΓΌber den Diebstahl informiert worden, wie eine CS-Sprecherin auf AWP-Anfrage sagte. Offenbar hat der in Indien tΓ€tige ehemalige Angestellte die unrechtmΓ€ssig kopierten Daten aber weder verkauft noch versucht, die Bank zu erpressen: Β«Bis heute gibt es keine Hinweise fΓΌr eine erfolgte Weitergabe oder eine entsprechende Absicht, die Daten in irgendeiner Weise zu nutzenΒ», betonte die CS-Sprecherin.

Β«CyberprΓ€mien werden sich bis 2025 verdoppeln.Β»

SVV-Cyberexperte Gabor Jaimes
Bei den entwendeten Daten handelt es sich um Personaldaten aus den Jahren 2013 bis 2016. Sie enthielten offenbar auch Informationen ΓΌber LΓΆhne und Boni wie auch ΓΌber die persΓΆnlichen Bankverbindungen von Mitarbeitenden, wie die Nachrichtenagentur Bloomberg und das Portal Β«Inside ParadeplatzΒ» unter Berufung auf das Schreiben an Mitarbeitende berichteten. Die CS erlangte erst 2021 Kenntnis vom Datendiebstahl, obwohl der Mitarbeiter bereits 2019 aus dem Unternehmen ausgeschieden war.

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Die Credit Suisse habe nach einer Β«grΓΌndlichen Untersuchung des VorfallsΒ» Massnahmen ergriffen, einschliesslich rechtlicher Schritte. Man werde dies auch weiterhin tun, um den Vorfall angemessen einzudΓ€mmen, sagte die Sprecherin weiter. Es seien auch Gerichte in Indien eingeschaltet worden, wobei Durchsuchungen und Beschlagnahmungen angeordnet worden seien. (awp/hzi/kbo)

Datenschutz: Meldepflicht bei Diebstahl, Spionage oder Sabotage

Wenn Kundendaten geklaut werden, egal ob von Hackern oder Mitarbeitern, mΓΌssen Sie dies melden. Artikel 33 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, also etwa im Falle eines Datenklaus durch Cyberkriminelle, innerhalb von 72 Stunden der AufsichtsbehΓΆrde gemeldet werden muss. Besteht dadurch ein hohes Risiko fΓΌr die persΓΆnlichen Rechte und Freiheiten natΓΌrlicher Personen, so mΓΌssen diese nach Artikel 34 DSGVO auch direkt ΓΌber den Datenklau informiert werden.

Datenschutzupdate auch in der Schweiz

Wichtig fΓΌr all diejenigen, die Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz vertreiben und so dort ebenfalls Kundendaten erheben. Auch hier wurde bezΓΌglich der Meldepflicht im Juli 2022 nachgebessert: So mΓΌssen nun nach Artikel 24 des revidierten Datenschutzgesetzes (revDSG) Verantwortliche dem EidgenΓΆssischen Datenschutz- und Γ–ffenlichtkeitsbeauftragten (EDΓ–B) Β«so rasch als mΓΆglich eine Verletzung der Datensicherheit, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko fΓΌr die PersΓΆnlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person fΓΌhrtΒ» melden.

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Cyber-Versicherung als wichtige ErgΓ€nzung zur IT-Sicherheit

Die Zahl der Cyberangriffe auf IT-Systeme von Unternehmen nimmt zu, mit teilweise drastischen Konsequenzen fΓΌr die Firmen. Doch noch immer schΓΌtzen sich wenige Unternehmen mit einer Versicherung gegen die finanziellen Folgen von digitalen Angriffen: Lediglich 3,6 Prozent der Unternehmen in Deutschland verfΓΌgen ΓΌber eine entsprechende Deckung, wie die IT Sicherheitsberatung Corporate Trust in einer Studie herausfand. Viele Unternehmen trauen sich offenbar zu, die Folgen eines Einbruchs in die IT-Systeme beherrschen zu kΓΆnnen.

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