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Corona-Krise: Unsichere Datenlage und unversicherbare Risiken

Die Unterscheidung zwischen Epidemie und Pandemie ist keine Spitzfindigkeit der Versicherer: Genau dort verlΓ€uft die Grenze der Versicherbarkeit.

Hato Schmeiser,

Alexander Braun

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1212601247Getty Images

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Die massiven Effekte von Covid-19 auf die Gesundheit der BevΓΆlkerung sind nicht leicht voraussehbar gewesen. Die Risikomanagement-Massnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19, die vor vier Wochen vom Bund eingeleitet wurden und sich in Γ€hnlicher Form auch in den angrenzenden LΓ€ndern finden, sind ausgesprochen umfassend – mit erheblicher Wirkung zum Beispiel auf die TΓ€tigkeit von Wirtschaftsunternehmen, aber auch die Freiheitsrechte der BevΓΆlkerung.
  • Hato Schmeiser ist geschΓ€ftsfΓΌhrender Direktor des Instituts fΓΌr Versicherungswirtschaft an der UniversitΓ€t St. Gallen.
  • Alexander Braun ist Vizedirektor des Institut fΓΌr Versicherungswirtschaft, UniversitΓ€t St. Gallen.
Vornehmliches Ziel ist es, die volle FunktionsfΓ€higkeit des Gesundheitssystems durch die Reduzierung der Ausbreitungsgeschwindigkeit aufrechtzuerhalten. Zudem erhofft man sich, durch einen Zeitgewinn Behandlungsmethoden und PrΓ€ventionsmassnahmen verbessern zu kΓΆnnen.

Unzureichende Datenlage

Problematisch erscheint uns, dass die Datenlage durch grosse Unsicherheiten gekennzeichnet ist. Dies fΓΌhrt nicht nur zu FehleinschΓ€tzungen bei der interessierten Γ–ffentlichkeit, wenn Medien regelmΓ€ssig – aber vΓΆllig unzutreffend – von Β«InfiziertenΒ» und Β«Corona-TotenΒ» sprechen1. Auch die EffektivitΓ€t und Effizienz getroffener Risikomanagementmassnahmen lΓ€sst sich aufgrund der verfΓΌgbaren Datenbasis nur rudimentΓ€r erfassen.
Die ΓΆffentlich publizierten Informationen zur Anzahl Infizierter bilden in aller Regel nur die positiv getesteten FΓ€lle ab. Die Zahl der tatsΓ€chlich Infizierten und der zeitlichen Entwicklung ist damit kaum abschΓ€tzbar, da unter anderem eine klassische Stichprobenverzerrung vorliegt. Getestet werden vor allem Personen, die erkrankt sind und Symptome vom Covid-19 zeigen, sowie (teilweise) Risikogruppen und Menschen, die im medizinischen Sektor arbeiten. Es liegt also keine zufΓ€llig gezogene Stichprobe vor; zudem Γ€ndern sich regelmΓ€ssig die Zulassungskriterien der Tests sowie deren Sicherheitsgrad. Des Weiteren gilt zu bemerken, dass auch die Anzahl der durchgefΓΌhrten Tests im Zeitablauf nicht konstant ist. Gleiches gilt fΓΌr die regionale Verteilung der Tests.

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Verpasste Chancen

Die GefΓ€hrlichkeit der Krankheit fΓΌr Infizierte, die tatsΓ€chliche Ausbreitung der Krankheit in der Gesellschaft und die Wirksamkeit von Massnahmen lΓ€sst sich somit nur Γ€usserst grob bestimmen. Anzumahnen ist, warum nicht mehr Energie darauf verwendet wurde, auf Basis regelmΓ€ssiger Zufallsstichproben die tatsΓ€chliche Entwicklung der Krankheit zu erfassen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass z. B. die LΓ€nder Europas gegenΓΌber China einen zeitlichen Vorlauf besassen – und damit mehr MΓΆglichkeiten hatten, sich auf die Situation einzustellen.
Als SchΓ€tzungen, wie viele Personen in der BevΓΆlkerung tatsΓ€chlich infiziert sind, werden hΓ€ufig (schwer verifizierbare) Spannbreiten genannt, die hΓ€ufig von der zehn- bis ΓΌber die zwanzigfache Zahl der bestΓ€tigten Infizierten reichen. Diese Spannbreite ist mΓΆglich, da ein grosser Teil Infizierter symptomfrei bleibt.
Wenn man zur Verdeutlichung einmal annehmen mΓΆchte, dass sich von der in der Schweiz bestΓ€tigten Zahl der Infizierten (25’768 am 14. April 2020, 7.00 Uhr) auf knapp 500’000 (250’000) tatsΓ€chlich mit dem Virus befallene Personen schliessen lΓ€sst und die 500’000 infizierten Personen (250’000) die durchschnittliche MortalitΓ€tsrate der Schweizer BevΓΆlkerung aufweisen2, versterben aus dieser Gruppe im Erwartungswert bereits mehr als 10 Personen (5) pro Tag – nicht wegen Sars-CoV-2, sondern mit.

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Keine KausalitΓ€t

Dieser Aspekt deutet bereits auf die zweite Problematik hin. Der kausale Zusammenhang zwischen Covid-19 und Todesfall lΓ€sst sich nicht immer leicht herstellen und ist zudem – insbesondere bei hΓ€ufig vorliegenden Vorerkrankungen – fliessend. So gilt gemΓ€ss Prof. Lothar Wieler, dem PrΓ€sidenten des Robert Koch-Instituts, Β«jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurdeΒ». In gleicher Richtung hat sich auch das Bundesamt fΓΌr Gesundheit BAG auf Anfrage geΓ€ussert.
Es ist gut nachvollziehbar, dass in der gegebenen Situation der Versuch einer Trennung zwischen TodesfΓ€llen Β«mit einer Covid-19-InfektionΒ» und Β«wegen einer Covid-19-InfektionΒ» nicht durchfΓΌhrbar ist. Dennoch ist dieser Umstand fΓΌr die Interpretation wichtig: beispielsweise, wenn – wie in den Medien regelmΓ€ssig vorgenommen – Sterblichkeitsraten aus Β«Covid-19-TodesfΓ€llenΒ» und Β«InfiziertenΒ» gebildet und diskutiert werden.
BerΓΌcksichtigt man, dass die Zahl der Infizierten in der Schweiz im Wesentlichen unbekannt ist, lΓ€sst sich auch nicht der Prozentsatz Infizierter ermitteln, die intensivmedizinisch betreut werden mΓΌssen. Eine AbschΓ€tzung aus der Gruppe der positiv getesteten Personen ist aus den oben beschriebenen GrΓΌnden kaum mit akzeptabler Genauigkeit mΓΆglich. Der Versuch, durch Verlangsamung der Infektionsraten die Anzahl derjenigen, die intensivmedizinisch betreut werden mΓΌssen, auf einem Mass zu halten, das durch vorhandene KapazitΓ€ten gerade noch gedeckt werden kann – und damit den Lockdown auf ein notwendiges Niveau zu bringen –, ist vor dem Hintergrund der SchΓ€tzunsicherheiten problematisch. Die Generierung zuverlΓ€ssiger Daten lΓ€sst sich dabei nach unserem DafΓΌrhalten nur durch regelmΓ€ssige Zufallsstichproben (z. B. durch wΓΆchentliche Tests zufΓ€llig ausgewΓ€hlter Personen) und unter Berechnung des Stichprobenfehlers erzielen.

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Gesamtheitliche Betrachtung

Damit ist aber keinesfalls gesagt, die ergriffenen Massnahmen wΓ€ren auf Basis der vorliegenden Informationen nicht vertretbar und notwendig. Auch lΓ€sst sich nicht folgern, die aus Covid-19 resultierende Gefahr sei ΓΌber- oder unterschΓ€tzt worden. Um jedoch fΓΌr die Zukunft eine AbwΓ€gung von Risikomanagementmassnahmen treffen zu kΓΆnnen, muss vor allem an einer Verbesserung der Datenbasis gearbeitet werden. Damit sollte auch bei der Bewertung von Risikomanagementmassnahmen versucht werden, eine gesamtheitliche Betrachtung zu ermΓΆglichen. Die zu kurz greifende AbwΓ€gung der Medien – Reduzierung von TodesfΓ€llen versus wirtschaftliche Einbussen und daraus resultierende gesellschaftliche Folgen unserer BevΓΆlkerung – ΓΌbersieht den Umstand, dass in einer globalisierten Welt Produktions- und Lieferketten in der sogenannten Dritten Welt beginnen, fΓΌr deren BevΓΆlkerung ein Lockdown tΓΆdliche Konsequenzen bringen kann.

Versicherbarkeit von Pandemie-SchΓ€den

LΓ€ngst hat die Krise viele Gewerbetreibende und Privatpersonen erfasst, die aufgrund von Umsatz- oder EinkommensausfΓ€llen um ihre Existenz kΓ€mpfen. In dieser Situation mehren sich die Rufe nach Zahlungen aus VersicherungsvertrΓ€gen, allen voran der Betriebsunterbruchversicherung. Die meisten Versicherer sind diesen Forderungen aber aus verschiedenen GrΓΌnden nicht gefolgt. Zum einen erfordern Betriebsunterbruchversicherungen fΓΌr eine Zahlung in der Regel einen physischen Schaden. Policen ohne diese Voraussetzung (Englisch: Non-Physical Damage Business Interruption) sind selten. Zum anderen weisen auch Letztere zumeist eine sogenannte Pandemie-Ausschluss-Klausel auf. Diese ist fΓΌr Gewerbetreibende und die Γ–ffentlichkeit schwer nachvollziehbar, weil die Folgen von Epidemien per se versichert sind. Die GrΓΌnde dafΓΌr erfordern einen tieferen Einblick in die Versicherbarkeit von Risiken.

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Pandemien fallen in die Kategorie derjenigen Extremereignisse, bei denen eine Versicherbarkeit sowohl lokal als auch global nicht mehr gegeben ist. Der bekannte VersicherungsΓΆkonom Prof. David Cummins verwendet fΓΌr diese Art von Extremereignis den Begriff Β«KataklysmusΒ» aus der griechischen Philosophie. Das Problem bei einer Pandemie ist die geografisch weitreichende und hochgradige AbhΓ€ngigkeit der Einzelrisiken. Versicherung funktioniert als Modell gut, wenn viele unabhΓ€ngige Risiken vorhanden sind. In diesem Fall kΓΆnnen die SchΓ€den Β«der wenigenΒ» mit den PrΓ€mien Β«der vielenΒ» bezahlt werden. Versichert man beispielsweise schweizweit HΓ€user gegen Feuer, so wird pro Jahr nur ein gewisser statistisch abschΓ€tzbarer Prozentsatz einen Schaden aufweisen. Ein Brand in der Ostschweiz hΓ€ngt mit einem Brand in der Westschweiz fundamental nicht zusammen. Derartige Ereignisse sind also lokal versicherbar.

Lokale und internationale Risiken

Naturkatastrophen hingegen kΓΆnnen ganze Landstriche verwΓΌsten. Wenn man beispielsweise Versicherungen in Florida verkauft, muss nach einem Hurrikan damit gerechnet werden, dass sehr viele SchΓ€den gleichzeitig auftreten. Folglich ist die lokale Versicherbarkeit nicht mehr gegeben. Es ist aber bis zu einem gewissen Grad mΓΆglich, derartige Ereignisse global zu versichern, da man sie in einem Portfolio mit Naturkatastrophen aus anderen Teilen der Welt, z. B. japanischen Erdbeben, ausgleichen kann. Dies ist bekanntlich die Basis des GeschΓ€ftsmodells der RΓΌckversicherer, die weltweit aufgestellt sind und derartige Risiken daher besser diversifizieren kΓΆnnen als regional agierende Erstversicherer. Eine geografisch begrenzte Epidemie wie beispielsweise Sars in den Jahren 2002 bis 2004 fΓ€llt in diese Kategorie. Der Schwerpunkt lag damals in SΓΌdostasien – Menschen in Regionen ausserhalb waren nur in geringem Masse betroffen.

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Deshalb handelt es sich bei der Unterscheidung zwischen Epidemie und Pandemie nicht um eine Spitzfindigkeit der Versicherer. Genau hier verlΓ€uft die Grenze der Versicherbarkeit. Pandemien kΓΆnnen sowohl lokal als auch global nicht versichert werden. Die Risiken sind bei einem solch kataklystischen Ereignis hochkorreliert – und zwar nicht nur innerhalb des Versicherungsmarktes, sondern zusΓ€tzlich auch mit dem Kapitalmarkt. In jedem Land der Welt haben sehr viele Unternehmen nun Umsatzeinbussen wegen Betriebsunterbrechungen zu beklagen. Die American Property Casualty Insurance Association schΓ€tzt, dass allein KMUs in den USA durch den Lockdown bis zu 430 Milliarden Dollar pro Monat verlieren. Das Prinzip, die SchΓ€den Β«der wenigenΒ» mit den PrΓ€mien Β«der vielenΒ» zu erstatten, ist also ausgehebelt. Parallel dazu haben wir in den vergangenen Wochen an den KapitalmΓ€rkten den schnellsten Absturz aller Zeiten erlebt. WΓ€ren derartige Szenarien nicht von der Deckung ausgenommen, so ergΓ€ben sich zusΓ€tzliche systemische Probleme. Das Kapital einiger Versicherer kΓΆnnte nicht ausreichen, um die grosse Zahl an gleichzeitig auftretenden SchΓ€den zu erstatten. Geriete die Versicherungsbranche in Schieflage, so hΓ€tte dies aber auch fΓΌr diejenigen Versicherten Konsequenzen, deren Risiken grundsΓ€tzlich versicherbar sind. Mit anderen Worten, die berechtigen EntschΓ€digungszahlungen an HauseigentΓΌmer, Unfallopfer, Fahrzeuglenker etc., die mit der Pandemie nichts zu tun hatten, kΓΆnnten nicht mehr oder nur noch zum Teil erstattet werden.

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Dialog mit Versicherern suchen

FΓΌr Gewerbetreibende und Privatpersonen ergibt sich daraus zunΓ€chst die Schlussfolgerung, dass all ihre versicherten SchΓ€den weiter erstattet werden kΓΆnnen. Vor allem auch deswegen, weil die Versicherer die Krise durch ihre umsichtige Anlagepolitik auf der Aktivseite der Bilanz bisher gut absorbieren konnten. Hinsichtlich der unversicherten SchΓ€den empfiehlt es sich, den Dialog mit den Versicherern zu suchen. Manche Gesellschaften bezahlen aus Kulanz trotzdem, beispielsweise wenn ihr Betriebsunterbruch-Portfolio eine im Gesamtkonzern eher untergeordnete GrΓΆsse aufweist. In vielen FΓ€llen kΓΆnnen zudem alternative LΓΆsungen gefunden werden. Versicherer unterstΓΌtzen ihre Gewerbekunden in diesen Tagen beispielsweise durch Mieterlasse, PrΓ€mienstundungen und eine sofortige Schadenregulierung. Im Deutschen Bundesland Bayern kam es sogar zu einer bisher einzigartigen Public-Private-Partnership, in deren Rahmen die Versicherer durch freiwillige Zahlung von 15 Prozent der Leistungen aus Betriebsunterbruchversicherungen staatliche UnterstΓΌtzungen wie Kurzarbeitergeld, Soforthilfen und FΓΆrderkredite flankieren. Einige beteiligte Versicherer haben bereits angekΓΌndigt, dieses Vorgehen auf ganz Deutschland auszuweiten. Die Hilfsbereitschaft der Assekuranz ist also trotz Pandemie-Ausschluss und einer fΓΌr die Branche selbst angespannten Lage grundsΓ€tzlich gross.

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Fazit

Das Fazit kann kurz ausfallen: Ein Blick in die Datenlage verdeutlicht, dass weitgehend Ungewissheit herrscht bezΓΌglich der HΓΆhe und der Entwicklung der Covid-19-Infizierten in der Schweiz. Auch eine AbschΓ€tzung der GefΓ€hrlichkeit der Erkrankung ist nicht leicht mΓΆglich, da die Gruppe derjenigen, die ursΓ€chlich durch die Infektion gestorben sind, weder erfasst wurde noch leicht erfassbar ist. Der Bund musste daher auf Basis unvollstΓ€ndiger Information entscheiden. Die Effizienz der getroffenen Risikomanagementmassnahmen – und damit auch Erkenntnisse fΓΌr ein adΓ€quates Verhalten fΓΌr Γ€hnliche FΓ€lle der Zukunft – ist aber nur sehr rudimentΓ€r mΓΆglich, solange bei Ausbrechen einer Pandemie nicht regelmΓ€ssig Untersuchungen auf Basis unabhΓ€ngiger Stichproben erfolgen.
Pandemien wie Covid-19 sind weder lokal noch global versicherbar. Die Leistung des Versicherers und der Mehrwert von Versicherungen fΓΌr den Versicherungsnehmer basieren auf der MΓΆglichkeit der Risikodiversifikation. Da diese nicht gegeben ist, kΓΆnnen Folgen aus einer Pandemie wie Covid-19 nur (partiell) finanziert, nicht aber versichert werden. Der Ausschluss solcher Risiken – auch zum Schutz der Leistbarkeit von EntschΓ€digungszahlungen aus anderen Sektoren – lΓ€sst sich damit aus der Perspektive der Versicherungstechnik nachvollziehbar begrΓΌnden. Anspruchsvoll hingegen ist die Kommunikation dieser Erkenntnis gegenΓΌber dem Kunden, der leicht den Eindruck gewinnen kann, die Trennung zwischen Epidemie und Pandemie sei eine Spitzfindigkeit der Versicherungsindustrie, um in solchen FΓ€llen leistungsfrei bleiben zu kΓΆnnen. Im Hinblick auf zukΓΌnftige Extremereignisse dieser Art ist ein koordiniertes Vorgehen von Staat und Versicherern wΓΌnschenswert. Ziel muss es sein, Risiken adΓ€quat aufzuteilen und sie so gemeinsam zu schultern. Ein derartiger Ansatz kann beispielsweise ΓΌber die GrΓΌndung eines ΓΆffentlichen Risikopools institutionalisiert werden. Der staatliche Eingriff sollte dabei im Sinne eines Β«BackstopsΒ» minimal-invasiv bleiben und, wo immer mΓΆglich, den Einbezug von risikotragendem Kapital aus dem privaten Sektor sicherstellen.

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[1]  Als Beispiel unter vielen sei an dieser Stelle die NZZ vom 14. April 2020 zitiert: Β«Bisher sind in der Schweiz seit Ausbruch der Krise 25’768 Personen mit dem Coronavirus infiziert worden, 1139 Personen sind daran verstorben. Zwar infizieren sich die Menschen weiter, die Rate ist aber leicht rΓΌcklΓ€ufig.Β»
[2] Ob diese Annahme zulΓ€ssig ist, mΓΌsste natΓΌrlich auf Basis einer statistischen Untersuchung ΓΌberprΓΌft werden.
Prof. Dr. Hato Schmeiser, GeschΓ€ftsfΓΌhrender Direktor, Institut fΓΌr Versicherungswirtschaft, UniversitΓ€t St. Gallen 
Prof. Dr. Alexander Braun, Vizedirektor, Institut fΓΌr Versicherungswirtschaft, UniversitΓ€t St. Gallen

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