Die berufliche Vorsorge ist erst seit knapp vierzig Jahren obligatorisch. Zuvor gab es nur in einzelnen Branchen wie etwa der Maschinenindustrie fortschrittliche Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden freiwillig den Beitritt in eine Pensionskasse ermöglichten. Mit dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) wurde diese damals noch bescheidene Struktur der betrieblichen Altersvorsorge ausgebaut. Die zweite Säule komplettiert seither neben der staatlichen AHV als erste Säule und neben der individuellen Vorsorge als dritte Säule das heutige Dreisäulensystem.
Kern des BVG ist eine gesetzlich garantierte Minimalvorsorge, die als Obligatorium der beruflichen Vorsorge bezeichnet wird. Dabei werden die Mindestleistungen für das Alter, im Todesfall und bei Invalidität exakt vorgegeben. Die Vorsorgeeinrichtungen können zudem (…) Sie möchten weiterlesen? Das freut uns sehr! Bitte beachten Sie die nachfolgende Infobox.