Der Bundesrat die Leitlinien zur Reform AHV2030 festgelegt und das EidgenΓΆssische Departement des Innern beauftragt, bis im FrΓΌhjahr 2026 einen Vorentwurf vorzulegen. Der Bundesrat hat Massnahmen definiert, um das System fairer auszugestalten und BeschΓ€ftigte lΓ€nger im Erwerbsleben zu halten. Zudem hat er Stossrichtungen zur finanziellen Konsolidierung der AHV formuliert. Diese sind abhΓ€ngig von den Entscheiden des Parlaments zur Finanzierung der 13. AHV-Altersrente. Eine ErhΓΆhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen.
Ziel der Massnahmen sei es, einerseits das System fairer auszugestalten, indem LΓΌcken im Beitragssystem geschlossen werden, und andererseits Anreize fΓΌr die WeiterbeschΓ€ftigung bis zum Erreichen des Referenzalters und darΓΌber hinaus zu schaffen, heisst es in einer Medienmitteilung. Weiter wurden auch Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung der AHV fΓΌr den Zeitraum 2030 bis 2040 beschlossen. Nach den aktuellen Perspektiven braucht es keine zusΓ€tzliche Finanzierung, wenn das Parlament eine dauerhafte FinanzierungslΓΆsung fΓΌr die 13. Altersrente beschliesst.