Alle inhaftierten Personen sollen kΓΌnftig krankenversichert sein. Das gilt auch fΓΌr HΓ€ftlinge, die hierzulande keinen Wohnsitz haben. FΓΌr die Kosten sollen sie selbst aufkommen mΓΌssen. Der Bundesrat hat am Freitag einen entsprechenden Entwurf zur Γnderung des Bundesgesetzes ΓΌber die Krankenversicherung (KVG) verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.
Ein Drittel aller inhaftierten Personen in der Schweiz, also rund 2300 Personen, waren 2023 nicht ΓΌber die obligatorische Krankenversicherungspflege versichert, teilte der Bundesrat mit. Laut Bundesverfassung und vΓΆlkerrechtlichen VertrΓ€gen, die Grund- und Menschenrechte verankern, hat die Schweiz die Verantwortung, fΓΌr die Gesundheit von Inhaftierten zu sorgen, unabhΓ€ngig von ihrem Wohnsitz. Die medizinische Versorgung soll der Behandlung von Menschen in Freiheit gleichwertig sein.