Schweizer Exporteure sollen im Rahmen der Teilrevision des Exportrisikoversicherungsgesetzes administrativ mehr entlastet und einen einfacheren und rascheren Zugang zu den Dienstleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) erhalten, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in einer Mitteilung schreibt. Die Vernehmlassung ist im Jahr 2026 vorgesehen.
Angesichts des andauernden unsicheren politischen und wirtschaftlichen Umfelds kommt der SERV als Instrument der Exportförderung eine wachsende Bedeutung zu. Mit der Gesetzesanpassung will der Bundesrat sicherstellen, dass die SERV die Bedürfnisse der Schweizer Exporteure auch künftig wirksam erfüllen und zur Erschliessung neuer Märkte sowie generell zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft beitragen kann.