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Mietkostenzuschüsse für EL-Empfänger

Ein neues Bundesgerichtsurteil beleuchtet die Rechtmässigkeit kantonaler EL-Kürzungen bei Kabelanschlussgebühren.

Clemens Furrer

Gericht Urteil Recht Rechtssprechung
Das Bundesgericht hält fest, dass Kabelanschlussgebühren, die dem Mieter direkt vom Vermieter fakturiert werden, für EL-Bezüger als Mietnebenkosten anerkannt sind – nicht aber, wenn diese Kosten von einem Drittanbieter erhoben werden. Adobe Stock

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Almira (Name fiktiv) bekommt Ergänzungsleistungen (EL) von der Stadt Zürich. Aufgrund einer aufgeflogenen, nicht gemeldeten Mietzinssenkung erliess das zuständige Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV (AZL) eine Neuberechnung und folglich Kürzung des Leistungsanspruchs und forderte zu viel ausgerichtete Leistungen zurück. Die von Almira dagegen erhobene Beschwerde wies das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ab. Almira gelangte daraufhin ans Bundesgericht.

Kabelnetz-Grundanschluss als Nebenkosten?

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