Almira (Name fiktiv) bekommt Ergänzungsleistungen (EL) von der Stadt Zürich. Aufgrund einer aufgeflogenen, nicht gemeldeten Mietzinssenkung erliess das zuständige Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV (AZL) eine Neuberechnung und folglich Kürzung des Leistungsanspruchs und forderte zu viel ausgerichtete Leistungen zurück. Die von Almira dagegen erhobene Beschwerde wies das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich ab. Almira gelangte daraufhin ans Bundesgericht.