Im aktuellen Fall beantragte der arbeitslose Thomas (Name fiktiv) Arbeitslosenentschädigung für sich sowie Ausbildungszulagen für seinen damals 20-jährigen Sohn. Das Amt für Arbeitslosenversicherung des Kantons Bern (Arbeitslosenkasse) verneinte einen Anspruch auf Ausbildungszulagen für Thomas’ Sohn. Die Kasse wies seine Einsprache ebenso ab wie das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Dagegen zog Thomas vors Bundesgericht.