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Sesselwechsel

Doris Bianchi wird Chefin des Bundesamts für Sozialversicherungen

Eine Frau führt künftig das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Der Bundesrat hat Doris Bianchi zur neuen Direktorin ernannt.

Doris Bianchi
Doris Bianchi folgt per 1. September auf Stéphane Rossini an der Spitze des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV). Keystone

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Sie folgt auf Stéphane Rossini. Der frühere Walliser SP-Nationalrat hatte bereits im Oktober angekündigt, das BSV wegen der Kontroverse um die finanziellen Perspektiven der AHV zu verlassen.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider informierte am Mittwoch an einer Medienkonferenz über die Personalie. Bianchi ist promovierte Juristin und ist Direktorin der Pensionskasse des Bundes Publica.

Frühere Gewerkschafterin

Davor war die 50-Jährige während dreier Jahre persönliche Mitarbeiterin des damaligen Sozialministers Alain Berset. Von 2005 bis 2018 arbeitete Bianchi für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB).
In seiner Mitteilung zu der Ernennung schrieb der Bundesrat, Bianchi sei auch nebenamtlich im Bereich der Sozialversicherungen engagiert. Unter anderem war sie mehrere Jahre lang Mitglied der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge, der Eidgenössischen Kommission für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und des Suva-Rats.

Falsche Zahlen im Abstimmungsbüchlein

Bianchi tritt ihr Amt laut Communiqué am 1. September an. Ihr Vorgänger Stéphane Rossini verlässt das BSV bereits Ende Juni. Sein Rücktritt steht im Zusammenhang mit der Diskussion zu überhöhten Zahlen bei der Berechnung der Finanzperspektiven der AHV.

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In den Unterlagen zur Abstimmung über die jüngste AHV-Revision und damit das höhere Frauenrentenalter im September 2022 wurde eine allzu pessimistische Prognose zur AHV-Finanzierung genannt. Diese stand auch im Abstimmungsbüchlein zur Abstimmung über die 13. AHV-Rente vom 3. März 2024.
Im September des vergangenen Jahres korrigierte der Bund die anzunehmenden AHV-Ausgaben für das Jahr 2033 um 2,5 Milliarden Franken nach unten - auf 69 Milliarden Franken.

Sorgfaltspflicht nicht verletzt

Die falschen AHV-Zahlen hatten auch ein gerichtliches Nachspiel. Grüne und SP-Frauen verlangten deswegen vor Bundesgericht eine Annullierung der Abstimmung zum Frauenrentenalter. Das Gericht wies ihre Beschwerden im Dezember jedoch einstimmig ab. Die Rechtsfolgen einer Annullierung wären nicht absehbar, argumentierte es.
Rossini gibt seinen Posten ab, obwohl eine Administrativiuntersuchung im Februar zum Schluss kam, weder er noch andere Mitarbeitedne des BSV hätten ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Demnach enthielt das vom Bundesamt verwendete Berechnungsprogramm zwei Formeln, die mathematisch zu wenig abgestützt waren und langfristig zu unplausibel hohen Ausgaben führten. Einen eigentlichen Rechenfehler habe es jedoch nicht gegeben.

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In seinem Communiqué vom Mittwoch dankte der Bundesrat dem abtretenden BSV-Direktor denn auch ausdrücklich für seine engagierte Arbeit und sprach ihm seine Anerkennung aus. (awp/hzi/ps)

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