Gemäss Vorlage sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert war und sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres ereignet hat, künftig als Nichtberufsunfälle gelten. Betroffene sollen einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen können.