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Altersvorsorge

Das Schweizer Dreisäulensystem ist 50

Die Schweizerische Altersvorsorge wird 50. Ein Rückblick auf die wichtigsten Etappen in der Geschichte von AHV und BVG.

Andrea Hohendahl

Rente - Altersvorsorge - AHV 21
Das Schweizer Dreisäulensystem wurde am 3. Dezember 1972 an der Urne angenommen. Adobe Stock

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1971 reichten SP, PdA und Gewerkschaften mehrere Volksinitiativen ein. Sie verfolgten das Ziel, die Leistungen in der Altersvorsorge so zu verbessern, dass Rentnerinnen und Rentner damit gut über die Runden kommen.

Dritte Säule: Zusätzliche und individuelle Wünsche

Vom Bundesrat wurde mit dem Dreisäulenmodell ein Gegenvorschlag eingereicht, der von der Bevölkerung 1972 an der Urne mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Die Rente aus AHV und Pensionskassen sollte 60 Prozent des Lohnes betragen.

50 Jahre Dreisäulensystem: Der kritische Rückblick von Alt Bundesrätin Ruth Dreifuss

Das Schweizer Dreisäulensystem gilt international als Vorbild für eine stabile und nachhaltige Altersvorsorge. Die frühere Sozialministerin und Alt Bundesrätin Ruth Dreifuss spricht im Interview mit HZ Insurance über Schwierigkeiten und Herausforderungen des Dreisäulensystems. Lesen Sie hier das Interview.
Via dritter Säule lassen sich zusätzliche und individuelle Wünsche im Alter erfüllen.

Reformprojekte: Vor allem Niederlagen

Die Geschichte der schweizerischen Altersvorsorge ist von zahlreichen Revisionen und Reformversuchen geprägt. Seit ihrer Einführung im Jahr 1948 hat die AHV zehn Revisionen und Teilrevisionen durchlaufen, wobei die letzte wichtige Revision auf das Jahr 1997 zurückgeht. Auch die 1985 eingeführte zweite Säule wurde mehrmals direkt oder indirekt angepasst. In der Vergangenheit mussten die Reformprojekte der Altersvorsorge vor allem Niederlagen einstecken.

BVG-21-Reform: Stärkung von Teilzeitbeschäftigten

Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Mit der Reform der beruflichen Vorsorge, der BVG-21-Reform, sollen die Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – verbessert werden

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