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Branchenübliche Knebelverträge für Kundenberater

Bei der Allianz Schweiz gilt ein zweijähriges Abwerbeverbot für Kunden nach dem Wechsel zur Konkurrenz. Das Vorgehen sei branchenüblich.

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Die Allianz geht streng mit ehemaligen Kundenberatern um, die Kunden zur Konkurrenz abwerben. Keystone

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Überharte Praxis oder nur übliches Vorgehen? Wechselt ein Kundenberater von der Schweizer Allianz zu einem anderen Versicherer, dürfen sie zwei Jahre lang keine bestehenden, potenziellen oder ehemaligen Kunden abwerben.

2000 Franken bei Verstoss

Bei einem Verstoss müssen sie der Allianz gemäss ihren Verträgen pro Fall 2000 Franken zahlen. Dies berichtet das deutsche Branchenblatt Versicherungswirtschaft heute mit Verweis auf den Branchendienst Inside Paradeplatz.

Bereits so gewesen

Das Abwerbeverbot sei in den bisherigen Verträgen bereits so gewesen. Es sei unverändert und das Vorgehen bei Kundenberatern, die das Unternehmen verliessen, sei branchenüblich.
Das Abwerbeverbot für Kunden gelte dabei unabhängig davon, ob sich ein gekündigter Allianz-Berater selbstständig mache oder bei einem anderen Versicherer als Angestellter anheuere, schreibt Inside Paradeplatz mit Verweis auf einen Allianz-Sprecher. (Agenturen/hzi/hoh)

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