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Kontroverse um Teuerungsausgleich

AHV-Renten: Kommission gegen vollen Teuerungsausgleich

Ob AHV-Rentnerinnen und -Rentner den vollen Teuerungsausgleich erhalten sollen, sorgt im Parlament weiter fΓΌr Kontroversen.

NationalratsprΓ€sident Martin Candinas, Mitte-GR, erΓΆffnet die FrΓΌhlingssession der EidgenΓΆssischen RΓ€te, am Montag, 27. Februar 2023, in Bern.
NationalratsprΓ€sident Martin Candinas, Mitte-GR, erΓΆffnet die FrΓΌhlingssession der EidgenΓΆssischen RΓ€te, am Montag, 27. Februar 2023, in Bern.Keystone

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Dreizehn Mitglieder der Kommission fΓΌr soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) wollen nicht auf das GeschΓ€ft eintreten, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten. Elf Kommissionsmitglieder hingegen wollen, dass sich das Plenum mit der Sache befasst.

Rat entscheidet am Mittwoch

Der Nationalrat befindet am Mittwoch ΓΌber die GesetzesΓ€nderung. Der Bundesrat hatte die Botschaft ans Parlament vergangene Woche verabschiedet. Er nahm damit BeschlΓΌsse von National- und StΓ€nderat auf. Denn in der Herbstsession hatten beide RΓ€te dafΓΌr votiert, dass bei AHV- und IV-Renten sowie ErgΓ€nzungsleistungen ausnahmsweise die volle Teuerung ausgeglichen werden solle.
Die BefΓΌrworterinnen und BefΓΌrworter argumentierten insbesondere mit den gestiegenen Preisen infolge des Ukraine-Kriegs. Die Landesregierung stellte sich damals gegen die Idee.
Die grosse Kammer hiess im September eine Fraktionsmotion der Mitte zum Thema gut - relativ knapp mit 99 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung. Wenig spΓ€ter stimmte der StΓ€nderat zwei Motionen des Solothurner Mitte-StΓ€nderats Pirmin Bischof sowie des frΓΌheren St. Galler SP-StΓ€nderats Paul Rechsteiner mit dem selben Anliegen zu.
In der bevorstehenden Nationalratsdebatte wird es nun insbesondere darauf ankommen, ob die Allianz zwischen der Ratslinken und der Mitte-Partei weiterhin spielt.

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FΓΌnf bis zwΓΆlf Franken mehr

GemΓ€ss dem bundesrΓ€tlichen Entwurf sollen zu der bereits im Januar vorgenommenen RentenerhΓΆhung um 2,5 Prozent 0,3 Prozentpunkte dazukommen. Das entspricht einer ErhΓΆhung von fΓΌnf Franken im Monat fΓΌr die Minimalrente und von zwΓΆlf Franken fΓΌr die Maximalrente. Die ErhΓΆhung basiert auf der Teuerung von 2,8 Prozent im Jahr 2022.
Heute orientiert sich der Bund bei der Festlegung der AHV-Renten am sogenannten Mischindex. Dieser basiert zur HΓ€lfte auf der Teuerung und zur HΓ€lfte auf der Lohnentwicklung. Angepasst werden die Renten normalerweise alle zwei Jahre.
Sagt das Parlament Ja zur Γ„nderung des AHV-Gesetzes, kann die zusΓ€tzliche RentenerhΓΆhung frΓΌhestens per Anfang Juli ausbezahlt werden. Sie soll dann aber so berechnet werden, dass auch die bereits vergangenen Monate Januar bis Juni damit kompensiert werden. DafΓΌr wΓΌrden zusΓ€tzliche zwei Franken monatlich ausbezahlt.
Die zusΓ€tzliche AHV-RentenerhΓΆhung kostet insgesamt 418 Millionen Franken fΓΌr die Jahre 2023 und 2024, die IV-RentenerhΓΆhung 54 Millionen Franken.
GrundsΓ€tzlich wΓΌrde das System des Mischindexes durch die GesetzesΓ€nderung nicht angetastet. Sie soll befristet gelten bis zur nΓ€chsten ordentlichen Rentenanpassung im Januar 2025. (awp/hzi/kbo)

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Welche politischen GeschΓ€fte mit Assekuranzbezug debattieren National- und StΓ€nderat? Wie lauten die Postionen der VerbΓ€nde?

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