Für viele Schweizerinnen und Schweizer sind Immobilien ein zentrales Element der Altersvorsorge. Ein Eigenheim bietet nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern fungiert auch als Kapitalreserve, die im Ruhestand genutzt werden kann. Dabei stellt der Eigenmietwert eine Besonderheit des Schweizer Steuerrechts dar. Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Immobilien mussten bislang ein fiktives Einkommen versteuern, das dem Betrag entspricht, den sie theoretisch als Miete hätten erhalten können. Im Gegenzug konnten sie Schuldzinsen, Unterhaltskosten und teilweise Aufwendungen für Energiesparmassnahmen von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Dieses Konstrukt sollte eine steuerliche Gleichbehandlung von Mietern und Eigentümern schaffen, war aber seit Jahrzehnten umstritten.
Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk mit 57,7 Prozent der Stimmen entschieden, den Eigenmietwert abzuschaffen. Die Änderung ist Teil einer umfassenden Reform der Wohneigentumsbesteuerung und soll frühestens ab dem Steuerjahr 2028 in Kraft treten. Damit endet ein mehr als neunzig Jahre altes System, dessen Abschaffung in der Vergangenheit wiederholt an der Urne gescheitert war.