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Neues Vertragswerk

Abgeltung von Apothekerinnen und Apothekern neu geregelt

Der Bundesrat genehmigt den neuen Tarifvertrag LOA V. Er tritt am 1. Januar in Kraft.

Apotheker mit Kundin
Mit LOA V werden die Leistungen der Apotheker differenziert abgebildet und dem tatsächlichen Aufwand entsprechend vergütet. Getty Images

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Der Bundesrat den neuen Tarifvertrag zur Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker (LOA V) genehmigt. Das Vertragswerk  wurde zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband pharmaSuisse, dem Verband Schweizer Krankenversicherer prio.swiss und den Einkaufsgemeinschaften HSK und CSS abgeschlossen. LOA V tritt am 1. Januar in Kraft und regelt insbesondere die Abgeltung der Beratungsleistungen, die von Apothekerinnen und Apothekern bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln oder Substitutionsprodukten wie Generika oder Biosimilars erbracht werden.  Er ist bis Ende 2028 genehmigt.
Er beinhaltet auch die Tarife für den Versandhandel und die maschinelle Verblisterung Der Tarif umfasst sowohl eine gesamtschweizerisch geltende Einzelleistungstarifstruktur (Taxpunkte) als auch nationale Taxpunktwertvereinbarungen in Franken.

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